FAQ: Die elektronische Patientenakte (ePA)


Allgemeine Informationen in Kürze


Flyer der Kassenärztlichen Vereinigung: [Download-Link]


Was Sie wissen müssen:

[Download-Link]



Ab dem 15. Januar 2025 erhält jede*r gesetzlich Krankenversicherte automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA), sofern kein Widerspruch eingelegt wird (bei der Krankenkasse). Sollte die geplante Testphase in Modellregionen erfolgreich verlaufen, soll die ePA ab dem 15. Februar 2025 flächendeckend verfügbar sein.



1. Was sollte ich vor dem Praxisbesuch tun, wenn ich die ePA nutzen möchte?


Laden Sie die ePA-App Ihrer Krankenkasse herunter und richten Sie sie ein.

Prüfen Sie, ob alle Einstellungen und Freigaben in der App korrekt hinterlegt sind.

Wichtig: Ohne die App ist eine Befüllung oder Nutzung der ePA in der Praxis nicht möglich.


2. Welche Daten werden in die ePA eingetragen?


Es können nur Daten eingetragen werden, die:

Von der Praxis im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung erhoben wurden, elektronisch verarbeitet werden können oder bereits in digitaler Form vorliegen.


Daten aus früheren Behandlungen können nur eingetragen werden, wenn sie:

Von der Praxis selbst erhoben wurden und bereits in elektronischer Form verfügbar sind.

Hinweis: Papierdokumente werden nicht digitalisiert


3. Wie werden mitgebrachte Papierdokumente behandelt?


Arztpraxen sind nicht verpflichtet, mitgebrachte Papierdokumente (z. B. alte Arztbriefe) in die ePA einzutragen.

Ab 2025 können Sie Ihre Krankenkasse bitten, diese Dokumente zu digitalisieren:

Maximal zweimal in 24 Monaten,  pro Vorgang bis zu 10 Dokumente.


4. Gibt es technische Einschränkungen bei der ePA?


Ladezeiten: Dokumente sollten innerhalb von 2 Sekunden verfügbar sein.

Dateigrößen: Maximal 25 MB pro Dokument.

Hinweis: Hochauflösende Bilddateien können derzeit nicht direkt gespeichert werden.


5. Brauchen Sie Unterstützung bei der App-Nutzung?


Bei technischen Fragen oder Problemen, Unterstützung bei der Einrichtung und Nutzung, z.B. Löschen von Daten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.


6. Warum sind die Voreinstellungen in der App wichtig?


Sie bestimmen, welche Informationen Ihre Arztpraxis einsehen kann.

Sensible Daten bleiben geschützt – nur freigegebene Inhalte sind sichtbar.


7. Was passiert beim Praxisbesuch?


Wenn Ihre ePA eingerichtet ist, kann Ihre Arztpraxis:


Freigegebene Dokumente einsehen.

Benötigte Dokumente herunterladen.

Neue Dokumente in die ePA hochladen.


8. Wie kann ich bestimmte Inhalte in meiner ePA löschen?


Inhalte können Sie jederzeit selbstständig in der App löschen.

So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Daten.


Tipp: Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.