Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein



Erstellt: 05.04.2023


"Über die Zuständigkeit bei der Veranlassung von Laboruntersuchungen gibt es immer wieder Unsicherheiten: Macht das die Hausärztin bzw. der Hausarzt oder ist dies Aufgabe der Fachärztin oder des Facharztes? Grundsätzlich gilt: Für die Veranlassung von Laborleistungen ist diejenige Praxis zuständig, die den Wert benötigt."


"Jede Ärztin und jeder Arzt ist für die eigene Diagnostik und Therapie verantwortlich. Wer einen Laborwert benötigt, muss ihn selbst veranlassen."


"Die für eine Verdachtsdiagnose notwendigen Basisuntersuchungen sind durch die Hausärztin/den Hausarzt zu veranlassen. Folgt anschließend eine Überweisung an eine fachärztliche Praxis und ist dort dann eine ergänzende oder erstmalige laborgestützte Diagnose notwendig, so fällt die Veranlassung des Labors in den Aufgabenbereich der jeweiligen Fachärztin oder des Facharztes. Benötigen etwa Orthopäden für die leitliniengerechte Diagnostik und Therapie der Osteoporose spezifische Laborwerte, dürfen sie diese nicht bei der überweisenden Praxis anfordern, sondern müssen die notwendigen Laboruntersuchungen selbst durchführen  oder im Labor veranlassen."


Kommentar: Wenn eine fachärztliche Praxis die Laboruntersuchung nicht selbst durchführen kann, trägt die Praxis die Verantwortung, eine Überweisung direkt an das zuständige Labor auszustellen.

 

Auszug aus:

https://www.kvno.de/praxis/haeufige-fragen/ueberweisungen/laborwerte-anfordern