Notfalldaten können auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert werden
Sollten Sie in eine Notsituation geraten und z. B. mit Atemnot in ein Krankenhaus eingeliefert werden, können die Ärzte dort auf Ihre Notfalldaten zugreifen. So haben sie schnell einen Überblick über Vorerkrankungen und mögliche medizinische Zusammen-hänge, beispielsweise chronische Erkrankungen, regelmäßig eingenommene Medikamente oder Allergien. Das kann im Notfall hilfreich sein. Nur Ärzte, Zahnärzte und deren Mitarbeiter sowie Angehörige bestimmter anderer Heilberufe (z. B. Notfallsanitäter) dürfen die Notfalldaten lesen – im Ernstfall, etwa wenn Sie bewusstlos sind, auch ohne Ihr Einverständnis.
Diese Angaben gehören zu einem Notfalldatensatz
Im Notfalldatensatz können folgende Informationen gespeichert werden:
• chronische Erkrankungen und wichtige frühere Operationen (z. B. Diabetes, koronare Herzkrankheit, Organtransplantation),
• regelmäßig eingenommene Medikamente(besonders, wenn sie vom Arzt verordnet werden),
• Allergien und Unverträglichkeiten (besonders Arzneimittel-allergien mit bekannter schwerer allergischer Reaktion),
• weitere wichtige medizinische Hinweise(z. B. Schwangerschaft oder Implantate) und
• ergänzend Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, und von behandelnden Ärzten (z. B. dem Hausarzt) sowie Zahnärzten
Diese Angaben können Sie zusätzlich hinterlegen
Wenn Sie über
- einen Organspendeausweis,
- eine Patientenverfügung oder
- eine Vorsorgevollmacht
- verfügen, können Sie Informationen über deren Aufbewahrungsort ebenfalls hinterlegen.