Aber die Hotline-Mitarbeiter/in meiner Krankenkasse sagt, es geht doch...
Falls eine Aussage Ihrer Krankenkasse zur Übernahme einer Leistungen, welche ärztlich verordnet werden muss, nicht mit unserer Einschätzung übereinstimmt, schreiben Sie gerne mit Hilfe von folgendem Formular ihre Krankenkasse an.
Sollte Ihr Sachbearbeiter/Ihre Sachbearbeiterin mündlich der Auffassung sein, dass eine schriftliche Bestätigung nicht erforderlich ist, möchten wir höflich darauf hinweisen, dass dies nicht ausreichend ist. Als Praxis übernehmen wir mit unserer Unterschrift und unserem Stempel die Verantwortung für die medizinische Indikationsstellung auf Basis der geltenden Richtlinien.
Im Falle einer abweichenden Einschätzung durch Ihre Krankenkasse erwarten wir daher mindestens eine schriftliche Stellungnahme, die sich konkret auf das Anliegen bezieht.
Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse
Die AOK selber schreibt dazu:
https://www.aok.de/pp/lexikon/wirtschaftlichkeitsgebot/
"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__12.html
Heilmittel-Richtlinie: