Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
"Übernachten Sie im Krankenhaus, handelt es sich um eine stationäre Behandlung."
"Für die stationäre Behandlung im Krankenhaus wird in der Regel eine Einweisung, für die ambulante Behandlung im Krankenhaus grundsätzlich eine Überweisung benötigt."
"Eine Krankenhausbehandlung ist vorgesehen, wenn alle Möglichkeiten der ambulanten Behandlung erschöpft sind. Nur dann darf Ihnen Ihr Haus- oder Facharzt eine Einweisung ins Krankenhaus ausstellen."
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