Hausärzte-
Niederkrüchten
Dr. med. Jörg Mitsch
Dr. med. Eva Pohl
Richmond Thio
Friedhofsallee 2a
41372 Niederkrüchten
Telefon 02163 30823
„Wir benötigen eine Überweisung für das aktuelle Quartal.“
"Bekommen Patientinnen und Patienten mit einer Überweisung diese Auskunft, wenden sie sich nochmals an die überweisende Praxis, die den Schein erneut ausfüllt. Dies sorgt bei allen Beteiligten für Unmut und Bürokratie, muss aber nicht sein, denn Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig. Mehr dazu stellt diese Praxisinformation vor.
SO LANGE SIND ÜBERWEISUNGEN GÜLTIG
Patientinnen und Patienten, die auf Überweisung bei einem Haus- oder Facharzt in Behandlung sind, benötigen nicht jedes Quartal einen neuen Schein. Denn Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig. Das bedeutet: › Keine neue Überweisung im Folgequartal: Ein Arzt stellt eine Überweisung zu einem Haus- oder Facharzt aus. Beginnt dieser die Behandlung in dem Quartal nach Ausstellung des Überweisungsscheins, benötigt der Patient keine neue Überweisung. › Auch nach Behandlungsbeginn gültig: Beginnt die Behandlung zwar in dem Quartal, in dem der Überweisungsschein ausgestellt wurde, wird aber erst im Folgequartal abgeschlossen, gilt der Schein weiterhin. Eine neue Überweisung wird nicht benötigt. Dies trifft auch dann zu, sollte die Behandlung bis ins übernächste Quartal oder länger andauern. Denn die Überweisung ist, soweit vom Behandlungsauftrag gedeckt, für die gesamte Behandlungsdauer gültig."
Falls eine Praxis auf eine Überweisung aus dem aktuellen Quartal besteht, leiten Sie gerne folgende Quelle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung weiter:
https://www.kbv.de/documents/infothek/publikationen/praxisinfo/praxisinfo-ueberweisungen.pdf